Schütte Schädlingsbekämpfung

Sascha Schütte – IHK geprüfter Schädlingsbekämpfer

Schütte Schädlingsbekämpfung

Sascha Schütte – IHK geprüfter Schädlingsbekämpfer

Fachgerechte Schädlingsbekämpfung

Als qualifizierter Fachmann für Schädlingsbekämpfung, ist es mein Bestreben, Sie diskret, seriös, fair und dauerhaft vor Schädlingsbefall zu schützen.

Kundenzufriedenheit ist meine Priorisierung, um das zu erreichen, ist eine schnelle unkomplizierte Terminabsprache sowie eine fachgerechte und ordentliche Ausführung der Maßnahmen für meine Kunden und mich selbstverständlich.

Zum Aufgabenbereich zählt die Bekämpfung sowie die Beseitigung von Schädlingen und Lästlingen aber auch die Ursachenfindung, das Abstellen der Ursachen sowie die Sicherung der Gesundheit und der Hygiene in Bezug auf Krankheitsüberträger, wie zum Beispiel Ratten oder Kakerlaken.

Schädlingsbekämpfung für Gastronomie und Lebensmittelverarbeitende Betriebe. Von der Beratung bis zur Durchführung umfassender Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen im Bereich Lebensmittelverarbeitung und Produktion (HACCP). 

Im Sommer zählen oft Wespen zu den ungebetenen Gästen. Nester werden in geschützten Bereichen wie zum Beispiel auf Dachböden, im Rollladenkasten, im Schuppen, unter Dachvorsprüngen oder in diversen Hohlräumen wie beispielsweise in Gemäuern gebaut. Meist an versteckten, lichtarmen Plätzen. Problematisch werden Wespenstiche für Menschen mit einer Wespenallergie, aufgrund der sensiblen Reaktion können Stiche zu Atemnot, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindelzuständen führen. Menschen mit einer Wespenallergie sollten daher nach einem Stich einen Arzt aufsuchen.

Von großer Bedeutung ist es, die Art des Insekts zu bestimmen, denn im Gegensatz zu Wespen dürfen Hornissen nur in besonderen Ausnahmefällen entfernt werden. Sofern auf Grund von Allergien, an besonders ungünstigen Standorten oder im Rahmen von durchzuführendem Bau- und Sanierungsmaßnahmen ein friedliches Nebeneinander nicht möglich ist und die Beseitigung der Nester unumgänglich wird, ist auf Grund der Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine Befreiung notwendig. 
Diese muss von den Betroffenen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Als qualifizierter Fachmann für Schädlingsbekämpfung, ist es mein Bestreben, Sie diskret, seriös, fair und dauerhaft vor Schädlingsbefall zu schützen.

Kundenzufriedenheit ist meine Priorisierung, um das zu erreichen, ist eine schnelle unkomplizierte Terminabsprache sowie eine fachgerechte und ordentliche Ausführung der Maßnahmen für meine Kunden und mich selbstverständlich.

Zum Aufgabenbereich zählt die Bekämpfung sowie die Beseitigung von Schädlingen und Lästlingen aber auch die Ursachenfindung, das Abstellen der Ursachen sowie die Sicherung der Gesundheit und der Hygiene in Bezug auf Krankheitsüberträger, wie zum Beispiel Ratten oder Kakerlaken.

Schädlingsbekämpfung für Gastronomie und Lebensmittelverarbeitende Betriebe. Von der Beratung bis zur Durchführung umfassender Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen im Bereich Lebensmittelverarbeitung und Produktion (HACCP). 

Im Sommer zählen oft Wespen zu den ungebetenen Gästen. Nester werden in geschützten Bereichen wie zum Beispiel auf Dachböden, im Rollladenkasten, im Schuppen, unter Dachvorsprüngen oder in diversen Hohlräumen wie beispielsweise in Gemäuern gebaut. Meist an versteckten, lichtarmen Plätzen. Problematisch werden Wespenstiche für Menschen mit einer Wespenallergie, aufgrund der sensiblen Reaktion können Stiche zu Atemnot, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindelzuständen führen. Menschen mit einer Wespenallergie sollten daher nach einem Stich einen Arzt aufsuchen.

Von großer Bedeutung ist es, die Art des Insekts zu bestimmen, denn im Gegensatz zu Wespen dürfen Hornissen nur in besonderen Ausnahmefällen entfernt werden. Sofern auf Grund von Allergien, an besonders ungünstigen Standorten oder im Rahmen von durchzuführendem Bau- und Sanierungsmaßnahmen ein friedliches Nebeneinander nicht möglich ist und die Beseitigung der Nester unumgänglich wird, ist auf Grund der Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine Befreiung notwendig. 
Diese muss von den Betroffenen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Leistungen

  • Schädlingsbekämpfung
  • Wespenbekämpfung
  • Monitoringsysteme nach DIN 10523 gem. EU VO. 852/2004
  • Befallsermittlung
  • Mardervergrämung
  • Taubenabwehr

Einsatzgebiet

  • Oberwinter
  • Kreis Ahrweiler
  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Köln – Koblenz links- und rechtsrheinisch

Kontakt

+49 176 31 444 278