Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schütte Schädlingsbekämpfung GmbH
Siebengebirgsweg 16
53424 Remagen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und
Dienstleistungen der Schütte Schädlingsbekämpfung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern
(§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers
finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten
auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische
Beauftragung sowie durch Terminvereinbarung zustande. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB
als verbindlich an.
§3 Leistungsumfang und Erfolg
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Terminvereinbarung.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der
Schädlingsbekämpfung nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein vollständiger oder dauerhafter
Befallsausschluss kann nicht garantiert werden. Ein Wiederbefall stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
einen neuen Auftrag dar. Für verdeckte Nester, Hohlräume, bauliche Mängel oder nicht zugängliche Bereiche wird
keine Haftung übernommen.
§3a Dokumentation und Berichte
Eine Dokumentation, Befallsanalyse, Einsatzberichte, Protokolle oder behördlich verwertbare Nachweise (z. B.
HACCP-Dokumentationen) sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich und gesondert beauftragt wurden. Ohne
entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine schriftliche oder fotografische Dokumentation. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, zu internen Dokumentations- und Nachweiszwecken Fotos anzufertigen.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar: Privatkunden innerhalb von 7 Tagen, Geschäftskunden innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgt eine Zahlungserinnerung. Bei weiterem
Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, ist der
Auftragnehmer berechtigt, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sämtliche daraus
entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288
BGB. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40,00 € erhoben werden. Vorauszahlung
oder Barzahlung kann verlangt werden.
§5 Mindestabrechnung von Arbeitsleistungen
Arbeitsleistungen werden mit einer Mindestabrechnungszeit von 30 Minuten berechnet. Bereits ab einer tatsächlichen
Einsatzdauer von 1 Minute gilt die Mindestabrechnungszeit von 30 Minuten als vereinbart.
Überschreitet die tatsächliche Einsatzdauer 30 Minuten, erfolgt die Abrechnung in vollen Stunden. Die Abrechnung wird
entsprechend fortlaufend nach diesem Abrechnungsmaßstab fortgeführt.
Die Mindestabrechnung ist Bestandteil der allgemeinen Abrechnungspraxis des Auftragnehmers und dient
der wirtschaftlichen Durchführung der Leistungen. Ein Anspruch auf eine anteilige oder minutengenaue Abrechnung
besteht nicht.
§6 Terminvereinbarungen und Ausfallkosten
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminabsagen oder Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin werden mit 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet. Gleiches gilt bei Nichtantreffen des
Auftraggebers oder fehlendem Zugang zu den Räumlichkeiten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§5a Notdienst-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr) ist der
Auftragnehmer berechtigt, Zuschläge zu berechnen. Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten sowie Einsätze am
Samstag werden mit einem Zuschlag von 50 % berechnet. Einsätze an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden mit
einem Zuschlag von 100 % berechnet. Die Zuschläge gelten auch für Anfahrtskosten, Arbeitszeit und eingesetzte
Materialien. Notdienste gelten als ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht und sind unabhängig vom Erfolg
vergütungspflichtig.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig mitzuteilen und
den Zugang zu den zu behandelnden Bereichen sicherzustellen. Unterbleibt dies, ist der Auftragnehmer berechtigt,
den Auftrag abzubrechen und den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
§8 Einsatz von Bioziden und Gefahrstoffen
Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung können Biozide, Köderstoffe und chemische Wirkstoffe eingesetzt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Verhaltenshinweise strikt einzuhalten. Für Schäden
durch Nichtbeachtung oder eigenmächtige Eingriffe wird keine Haftung übernommen.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für
Folgeschäden, Nutzungsausfall oder erneuten Befall ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt
unberührt.
§10 Eigentumsvorbehalt, Ködermaterial und Abschlusstermin
Sämtliche Biozid-, Köder- und Bekämpfungsmaterialien bleiben aus rechtlichen Gründen Eigentum des Auftragnehmers. Eine
Aushändigung von Ködermaterial an den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Jede Bekämpfungsmaßnahme endet mit
einem verpflichtenden Abschlusstermin, bei dem sämtliches Material entfernt wird. Wird dieser Termin nicht
ermöglicht, gilt die Leistung als erbracht; Zusatzkosten werden gesondert berechnet.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Sinzig.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.